Gefährdungsbeurteilung
Die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen gehört zu den elementaren Werkzeugen des Arbeitsschutzes und ist als zentrale Vorgabe in sämtlichen Arbeitsschutzvorschriften verankert.
Die Gefährdungsbeurteilung dient dazu, die für die Mitarbeitenden mit Ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, zu beurteilen, zu dokumentieren, Arbeitsschutzmaßnahmen festzulegen und deren Erfolg zu bewerten. Gefährdungsbeurteilungen müssen fortlaufend regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.
Gefährdungsschwerpunkte erkennen, analysieren, bewerten und reduzieren: Durch die rechtzeitige Vermeidung und Reduzierung von Gefährdungen können die Mitarbeitenden sicher und produktiv arbeiten, die Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden verbessert werden. Dieses Ziel erreichen Sie mit der Gefährdungsbeurteilung – der Grundlage für sicheres Arbeiten und Rechtssicherheit in Ihrem Betrieb.
Die Unterstützung des Unternehmers bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen ist eine zentrale Aufgabe der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte und mit dem Arbeitssicherheitsgesetz verankert. Der Unternehmer setzt die fachgerecht erstellte Gefährdungsbeurteilung in Kraft.
Alle voraussehbaren Arbeitsabläufe im Unternehmen müssen berücksichtigt und beurteilt werden. Bei gleichartigen Arbeitsplätzen sind die Gefährdungen und Maßnahmen nur einmal zu ermitteln.
Das beinhaltet die Gefährdungsbeurteilung:
Wir erkennen und bewerten alle vorhandenen Gefährdungsfaktoren.
- Wir prüfen die organisatorischen Strukturen.
- Wir beurteilen alle Arbeitsbereiche, Tätigkeiten, Maschinen und Anlagen – inklusive einer intensiven Analyse der einzelnen Arbeitsschritte, Umgebungssituation und Arbeitsmittel.
- Wir verwenden moderne messtechnische Einrichtungen, um die Gefährdungsbeurteilungen zu unterstützen.
- Wir berücksichtige die Vielzahl verschiedener Gesetze und Verordnungen, die Gefährdungsbeurteilungen für bestimmte Bereiche vorschreiben, wie z.B.
✓ das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
✓ die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV),
✓ das Mutterschutzgesetz (MuSchG),
✓ die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) usw. - Wir entwickeln praxistaugliche technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen.
Dazu dient die Gefährdungsbeurteilung
Gerne helfen wir Ihnen dabei, den Überblick im Paragrafendschungel zu behalten, damit Ihr Unternehmen allen gesetzlichen Anforderungen gerecht wird und behördliche Überprüfungen und Zertifizierungen keinen Grund zur Sorge darstellen.
Die Hauptmotivation für eine sicherheitstechnische Betreuung auf höchstem Niveau sollte für den Unternehmer immer darin bestehen, durch aktuelle und realistische Gefährdungsbeurteilungen, Unfallgefahren frühzeitig zu erkennen, zu beseitigen und somit für die Reduzierung von Unfallereignissen und den damit verbundenen Personenschäden und daraus resultierenden Ausfallzeiten zu sorgen.
Mit unserer Dienstleistung wissen Sie, welche gesetzlich geforderten Maßnahmen für den Arbeitsschutz ergriffen werden müssen.
Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung muss dokumentiert werden, ebenso eignet sich die Gefährdungsbeurteilung als Nachweisdokument gegenüber Behörden und Unfallversicherungsträgern. Denn sie muss auf Verlangen der Behörde (insbesondere bei Unfällen) oder bei Kontrollen vorgelegt werden.
Für die Betriebe stellt sich natürlich die Frage, wie eine solche Beurteilung durchzuführen ist, welchen Umfang sie haben sollte und wie eine geeignete Dokumentation auch unter den Aspekten der Nachhaltigkeit und Zuverlässigkeit aussehen kann.
Die Spezialisten der G.A.U.S. unterstützen Sie bei der Erstellung.
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Ihr Ansprechpartner:
Michael Kasten
Leiter Abt. Umwelttechnik und Arbeitssicherheit
- Telefon: 040 78952 - 135
- Fax: 040 78952 - 235
- E-Mail: info@gaus-hh.de







