Betriebsanweisungen
Sicheres Verhalten und Gefährdungsabwehr am Arbeitsplatz
Um Mitarbeitende effektiv vor Gefahren an ihrem Arbeitsplatz schützen zu können, ist es notwendig die technischen Schutzmaßnahmen durch organisatorische Maßnahmen und ein sicherheitsgerechtes Verhalten der Beschäftigten zu ergänzen. Sowohl die organisatorischen Maßnahmen als auch das sicherheitsgerechte Verhalten sollen dabei nicht dem Zufall überlassen bleiben.
Mitarbeitende sollen sich über die Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhaltensweisen informieren können.
Betriebsanweisungen regeln tätigkeits- und arbeitsplatzspezifisches Verhalten mit dem Ziel, Unfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Sie können als Grundlagen der Unterweisungen herangezogen werden. Die beiden bekanntesten Arten sind Betriebsanweisungen für Maschinen und für Gefahrstoffe.
Anforderungen an Betriebsanweisungen
- Betriebsanweisungen bedürfen der Schriftform und müssen in verständlicher Form und in für die Mitarbeitenden verständlicher Sprache verfasst werden. Das Sprachniveau muss dem der Beschäftigten entsprechen.
- Sie müssen objekt- und adressatenbezogen sein, sich also konkret auf ein begrenztes Arbeitsfeld beziehen und sich an die betroffenen Mitarbeitenden richten.
- Sie müssen so konkret verfasst sein, dass die Inhalte direkt in praktisches Verhalten oder praktische Handlungen umgesetzt werden können.
- Der Umfang von Betriebsanweisungen soll überschaubar bleiben und die grafische Gestaltung soll zur Steigerung des Wiedererkennungswertes einheitlich sein.
- Die Verwendung von Piktogrammen sorgt sofort zur Herstellung eines Bezuges zwischen den Betriebsanweisungen und der innerbetrieblichen Sicherheitskennzeichnung
Gerne unterstützen die Experten der G.A.U.S. bei der Erstellung von Betriebsanweisungen in folgenden Bereichen:
- tätigkeitsspezifische Betriebsanweisungen
- arbeitsmittelbezogene Betriebsanweisungen
- Organisationsanweisungen
- Gefahrstoffbetriebsanweisungen
Ihr Ansprechpartner:
Michael Kasten
Leiter Abt. Umwelttechnik und Arbeitssicherheit
- Telefon: 040 78952 - 135
- Fax: 040 78952 - 235
- E-Mail: info@gaus-hh.de







