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Betriebsanweisungen

Sicheres Verhalten und Gefährdungsabwehr am Arbeitsplatz

Um Mitarbeitende effektiv vor Gefahren an ihrem Arbeitsplatz schützen zu können, ist es notwendig die technischen Schutzmaßnahmen durch organisatorische Maßnahmen und ein sicherheitsgerechtes Verhalten der Beschäftigten zu ergänzen. Sowohl die organisatorischen Maßnahmen als auch das sicherheitsgerechte Verhalten sollen dabei nicht dem Zufall überlassen bleiben.

Mitarbeitende sollen sich über die Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhaltensweisen informieren können.

Betriebsanweisungen regeln tätigkeits- und arbeitsplatzspezifisches Verhalten mit dem Ziel, Unfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Sie können als Grundlagen der Unterweisungen herangezogen werden. Die beiden bekanntesten Arten sind Betriebsanweisungen für Maschinen und für Gefahrstoffe.

Anforderungen an Betriebsanweisungen

Gerne unterstützen die Experten der G.A.U.S. bei der Erstellung von Betriebsanweisungen in folgenden Bereichen:

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