Sachkundigen-Prüfungen
Arbeitsmittel sind vor der Verwendung auf ordnungsgemäßen Zustand zu kontrollieren. Defekte oder mit Mängeln behaftete Arbeitsmittel dürfen nicht verwendet werden.
Zahlreiche Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, müssen in regelmäßigen Abständen geprüft werden, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten. Diese Prüfungen dürfen nur von sachkundigen Personen bzw. von einer zur Prüfung befähigten Person durchgeführt werden, die auf Grund ihrer Ausbildung und Erfahrung sowie Teilnahme an Weiterbildungen über die notwendigen Fachkenntnisse verfügen.
Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen werden nach dem staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerk festgelegt. Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung dieser Unternehmerpflichten.
Ihr Ansprechpartner:
Michael Kasten
Leiter Abt. Umwelttechnik und Arbeitssicherheit
- Telefon: 040 78952 - 135
- Fax: 040 78952 - 235
- E-Mail: info@gaus-hh.de







