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Brandschutz

Brandschutz für mehr Sicherheit – Risiken minimieren mit vorbeugendem betrieblichem Brandschutz

Brände mit hohen Sachschäden sind auch in der Arbeitswelt an der Tagesordnung, oft sind zudem Menschen betroffen. Ein Brand ist für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung. Die Folgen sind gravierend, und möglicherweise bedeuten sie für kleinere und mittlere Betriebe sogar das Aus. Brände im Betrieb zu verhüten und zu bekämpfen ist die Aufgabe aller, die Verantwortung für Schutzmaßnahmen liegt beim Unternehmer. Gezielte Prävention kann im Brandfall Menschenleben retten.

Vorbeugender betrieblicher Brandschutz ist daher das Sicherheitsthema Nummer eins. Sowohl das Arbeitsschutzgesetz als auch Umweltvorschriften stellen deshalb den Arbeitgeber/Unternehmer in die Verantwortung und verpflichten ihn zur Umsetzung von geeigneten Brandschutzmaßnahmen. Betrieblicher Brandschutz ist ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Brandschutzkonzeptes und ist elementares Thema für jedes Unternehmen.

Betrieblicher Brandschutz mit Konzept

Der betriebliche Brandschutz enthält sämtliche erforderlichen baulichen, technischen sowie organisatorischen Maßnahmen, die den Ausbruch von Bränden und ihre Ausbreitung verhindern sowie die Rettung von Personen im Brandfall ermöglichen.

Dazu zählen unter anderem vorbeugende Maßnahmen, Brandrisiken zu vermeiden oder zu verringern, um den Ausbruch eines Brandes zu verhindern als auch Maßnahmen des abwehrenden Brandschutzes mit dem Ziel, Brände möglichst schon in der Entstehungsphase zu erkennen, zu bekämpfen und Gefahren für die Mitarbeitenden im Betrieb abzuwenden.

Sicherheit durch präventiven betrieblichen Brandschutz

Durch eine effektive, vorbeugende Koordinierung und Planung der Brandschutzmaßnahmen im Unternehmen können Brandrisiken frühzeitig erkannt und rechtzeitig beseitigt werden.

Wir beraten zu Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement.

Brandschutzordnung (DIN 14096)

Die Brandschutzordnung leistet einen wirksamen Beitrag zum Brandschutz. Eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 enthält allgemeine und auf bestimmte Objekte speziell zugeschnittene Handlungsanweisungen und Regeln:

  • zur Brandverhütung
  • zur Brandbekämpfung
  • zum Verhalten bei Bränden
  • zum Verhalten bei Unfällen oder sonstigen Schadenfällen


Die Brandschutzordnung ist eine zusammenfassende „Betriebsanweisung“ für das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie für Maßnahmen zur Brandverhütung und gliedert sich in 3 Teile A, B und C.

Die Experten der G.A.U.S. unterstützen Sie bei der maßgeschneiderten Brandschutzordnung für Ihr Unternehmen.
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Flucht- und Rettungspläne (ISO 23601)

Flucht- und Rettungspläne sind wesentlicher Bestandteil einer schnellen und erfolgreichen Rettung im Brandfall. Nutzen Sie die Expertise bei der Erstellung der Flucht- und Rettungspläne.

Ein Flucht- und Rettungsplan dient der einfachen Darstellung von relevanten Flucht- und Rettungswegen, über die Evakuierung und über Brandbekämpfungseinrichtungen in Gebäuden und in festgelegten baulichen Anlagen, wie z.B. Feuerlöscher, Handfeuermelder, Rauchwärmeabzüge und Sammelplätze.

Der Flucht- und Rettungsplan soll Menschen helfen, sich selbst über die Fluchtwege in einer baulichen Anlage zu informieren und ergänzt das betriebliche Sicherheitsleitsystem mit einheitlichen Sicherheitsinformationen für das Verhalten bei Unfällen und im Brandfall.

Der Flucht- und Rettungsplan soll an geeigneten und gut sichtbaren Stellen (z. B. Eingangsbereiche, Treppenhäuser, Hauptzugänge zu den Geschossen, Flure oder an geeigneten Versammlungsorten) angebracht werden.

Wichtig zu wissen: Damit Flucht- und Rettungspläne ihr volles Potenzial entfalten und im Notfall effektiv eingesetzt werden können, müssen Eigentümer oder Betreiber des Gebäudes / der Anlage die Pläne zur Aufnahme der Betriebstätigkeit aufstellen und stets aktuell halten.

Evakuierungs-/Notfallkonzept

Für den Ernstfall optimal vorbereitet sein.

Betriebliche Abläufe sind häufig auf einander abgestimmt oder voneinander abhängig. Kommt es zu Störungen in den betrieblichen Abläufen, führt dies unter Umständen nicht nur zu finanziellen, sondern auch strukturellen Auswirkungen oder gar Schäden.

Um diese Auswirkungen so gering wie möglich zu halten, ist es sinnvoll sich im Vorwege Gedanken zu machen.

  • Was kann passieren?
  • Wer macht was?
  • Wie können die Mitarbeitenden bei Störfällen geschützt werden?


Dies sind nur drei Fragen von vielen, die geklärt werden sollten. Tritt der Störfall ein, ist meist keine Zeit für Brainstorming - dann ist ein standardisiertes und festgelegtes Ablaufschema gefragt, dass den Mitarbeitenden auf allen Ebenen bekannt sein muss und Aufgaben klar festlegt.

Dazu dient das Evakuierungskonzept. Der Unternehmer sorgt dafür, dass ein Konzept zur Alarmierung und Evakuierung im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung erstellt wird. Dabei wird zunächst berücksichtigt, ob die Gefährdung durch innere oder äußere Ursache auftreten kann.

Abhängig von der Art der Ursache bzw. der konkreten Situation kann es erforderlich sein, entweder das Gebäude bzw. das Gelände komplett oder teilweise zu verlassen oder im Gebäude bzw. im Gelände zu verbleiben, soweit die anwesenden Personen sicher sind.

Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir ein für Ihren Betrieb oder Bereich passendes Evakuierungskonzept. Gemeinsam können wir so Abläufe festlegen, fertigen Checklisten, damit es im Fall der Fälle schnell und geordnet zugeht.

Evakuierungsübung

Kein Ernstfall ohne Übung. Durch regelmäßig praktische Übung kann festgestellt werden, ob die durch den Arbeitgeber getroffenen Maßnahmen zur Evakuierung von den Mitarbeitenden sicher umgesetzt werden (können).

Impressionen

Ein kleiner Einblick

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Leiterbild | Andrey Popov/stock.adobe.com