Arbeits- und Betriebsmittel
Arbeitsmittel müssen vor der Verwendung auf ordnungsgemäßen Zustand kontrolliert werden. Defekte oder mit Mängeln behaftete Arbeitsmittel dürfen nicht verwendet werden.
Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, hat der Arbeitgeber wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Dabei sind Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen festzulegen entsprechend des staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerks. Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung dieser Unternehmerpflichten.
Fehlerhaftes Verwenden von Leitern und Tritten kann zu Unfällen führen.
Schützen Sie sich und Ihre Mitarbeiter und weisen Sie den Nutzer auf den einwandfreien Zustand der Leitern hin.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Regalanlagen und Lagereinrichtungen jährlich prüfen zu lassen. Regale zählen zu den im Betrieb eingesetzten Arbeitsmittel. Wenn sie Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind …
Ihr Ansprechpartner:
Michael Kasten
Leiter Abt. Umwelttechnik und Arbeitssicherheit
- Telefon: 040 78952 - 135
- Fax: 040 78952 - 235
- E-Mail: info@gaus-hh.de







