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Fachkraft für Arbeitssicherheit

Neben den bereits erläuterten Aufgabenbereichen gibt es noch weitere Betätigungsfelder der Fachkraft für Arbeitssicherheit, die zur sicherheitstechnischen Betreuung von Unternehmen gehören.

Viele leiten sich direkt von den im Arbeitssicherheitsgesetz genannten Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit ab oder sind mit der berufsgenossenschaftlichen DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ vorgegeben.

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Sie auch bei folgenden Tätigkeiten:

Impressionen

Ein kleiner Einblick

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Silhouette von Hamburg | Stenzel Washington/stock.adobe.com

Arbeitssicherheit-Zahnradbild | Coloures-Pic/stock.adobe.com

Leiterbild | Andrey Popov/stock.adobe.com