Prüfung von Leitern und Tritten
Fehlerhaftes Verwenden von Leitern und Tritten kann zu Unfällen führen.
Schützen Sie sich und Ihre Mitarbeitende und weisen Sie den Nutzer auf den einwandfreien Zustand der Leitern hin.
Die Prüfung der Leitern und Tritten ist nach den aktuellen Vorschriften durchzuführen.
Wenn Leitern und Tritte Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Mitarbeitenden führen können, hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen. Die Zeitabstände für die Prüfungen richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen. Eine mindestens jährliche Prüfung wird empfohlen. Der Unternehmer hat die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Person erfüllen muss, die von ihm mit der Prüfung von Leitern beauftragt wird.
Grundlage für die Prüfung durch eine Befähigte Person bilden die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Technische Regeln Betriebssicherheitsverordnung (bspw. TRBS 1201und TRBS 1203) sowie DGUV Information 208-016.
Ihr Ansprechpartner:
Michael Kasten
Leiter Abt. Umwelttechnik und Arbeitssicherheit
- Telefon: 040 78952 - 135
- Fax: 040 78952 - 235
- E-Mail: info@gaus-hh.de







