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Sicherheit von Regalen

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Regalanlagen und Lagereinrichtungen jährlich prüfen zu lassen. Regale zählen zu den im Betrieb eingesetzten Arbeitsmittel. Wenn sie Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, hat der Arbeitgeber Regale wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen. Diese Pflicht ergibt sich aus der DGUV Regel 108-007 und der DIN EN 15635. Das für den Betrieb und Prüfung maßgebliche Regelwerk (bspw. DIN EN 15 635, TRBS 1201) gibt eine bewährte Prüffrist von einem Jahr an.

Grundlage für die Prüfung durch eine Befähigte Person bilden die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Technische Regeln Betriebssicherheitsverordnung (bspw. TRBS 1201und TRBS 1203) sowie DGUV Regel 108-007 und DGUV Information 208-043. Alle Regalprüfungen werden gemäß der DIN EN 15635 sowie der DGUV Regel 108-007 durchgeführt und dokumentiert.

Unter der Prüfpflicht nach DIN EN 15635 fallen alle gewerblich genutzten Regale wie Palettenregale, Fachbodenregale, Kragarmregale, Weitspannregale, Durchlaufregale, Drive-In-Regale, Reifenregale, Kabeltrommelregale sowie Lagerbühnen und Mehrgeschossanlagen.

Regelmäßige Regalprüfungen sind wichtig, um Schäden an Regalanlagen zu vermeiden. Durch frühzeitiges Erkennen von Beschädigungen können folgenschwere Unfälle mit Personen, Sachschäden, sowie Störungen im Betriebsablauf vermieden werden.

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