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Unterweisungen

Ein weiterer wichtiger Baustein des Arbeitsschutzes sind „Unterweisungen“.

Um Arbeitsunfälle zu vermeiden und den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter zu verbessern, müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten regelmäßig über die Gefährdungen am jeweiligen Arbeitsplatz bzw. bei Ausübung der jeweiligen Tätigkeit unterweisen. Diese Unternehmerpflicht ergibt sich im Allgemeinen aus dem Arbeitsschutzgesetz und nach geordneten Vorschriften bzw. dem berufsgenossenschaftlichen Regelwerk.

Sie dienen dazu, den Mitarbeitenden über Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu informieren und zu sicherheitsgerechtem Handeln anzuleiten.

Mit der Unterweisung gibt der Unternehmer den Mitarbeitenden konkrete und individuell auf den Arbeitsplatz oder die Arbeitsaufgabe zugeschnittene Informationen, ausgerichtete Erläuterungen und Anweisungen:

Die Experten der G.A.U.S. unterstützen Sie dabei, Unterweisungsbedarfe zu erkennen, Unterweisungen inhaltlich vorzubereiten und unterweisende Mitarbeitende zu coachen.
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Unterweisungsanlässe

Die Zeitpunkte für Unterweisungen sind genau festgelegt:

Erstunterweisung

  • Eintritt von neuen Mitarbeitenden ins Unternehmen (vor Aufnahme der Tätigkeit)
  • Wechsel des Arbeitsplatzes innerhalb des Unternehmens (anlassbezogen)
  • Neue Verfahrensweisen / Arbeiten werden eingeführt (anlassbezogen)

Wiederholungsunterweisung

  • regelmäßige Unterweisung (mindestens jährlich, mindestens halbjährlich nach JArbSchG)
  • verhaltensabhängige Unterweisung bei sicherheits- oder gesundheitswidrigem Verhalten
  • aus besonderen Anlässen

Unterweisungsnachweis

Unterweisungen und deren Inhalte müssen schriftlich dokumentiert werden, Die Nachweise sollen gemäß den Empfehlungen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.

Wissenswertes zur Unterweisung

Die Unterweisung bezweckt, dass die Mitarbeitenden die Gefährdungen erkennen und die vorgesehenen Maßnahmen kennen und anwenden können, die der Unternehmer im Zuge seiner Gefährdungsbeurteilung ermittelt hat.

Dies verdeutlicht, dass die Unterweisung ein wichtiges Tool ist, um Mitarbeitenden zu ermöglichen, sich sicherheits- und gesundheitsgerecht zu verhalten.

Der Umfang einer Unterweisung muss in einem angemessenen Verhältnis zur vorhandenen Gefährdungssituation und der Qualifikation der Mitarbeitenden stehen, zudem müssen Unterweisungen in für die Mitarbeitenden verständlicher Form und Sprache stattfinden. Ein ausschließliches Selbststudium der Mitarbeitenden ist zur Unterweisung in der Regel nicht ausreichend.

Die Verantwortung für die Durchführung von Unterweisungen liegt bei dem jeweiligen Unternehmer, gleichwohl ist es möglich, diese Aufgabe an geeignete Mitarbeitende, in der Regel Führungskräfte, zu delegieren. In der Praxis werden Unterweisungen daher häufig durch die jeweiligen Fachvorgesetzten durchgeführt.

Eine Sicherheitsunterweisung durch den Vorgesetzten erscheint sinnvoller als durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Zum einen, weil Beschäftigte auf diese Weise mehr Vertrauen aufbauen. Zum anderen, weil der Vorgesetzte die Gefährdungen, die in seinem Verantwortungsbereich auftreten können, besser kennt bzw. diese auf diese Weise kennenlernt. Es schadet jedoch nicht, vorab fachlichen Rat bei der Fachkraft für Arbeitssicherheit einzuholen.

Impressionen

Ein kleiner Einblick

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Silhouette von Hamburg | Stenzel Washington/stock.adobe.com

Arbeitssicherheit-Zahnradbild | Coloures-Pic/stock.adobe.com

Leiterbild | Andrey Popov/stock.adobe.com